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// 1. Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen
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Anschrift

Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen
Geschäftsstelle Bielefeld

Universitätsstr. 25 (N 4)
33615 Bielefeld

Tel.: 0521-106-5143,-5141
Fax: 0521-106-6400

 Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen - Geschäftsstelle Bielefeld -

Mit dem 01.08.2006 wurden die bisherigen fünf Staatlichen Prüfungsämter in Nordrhein-Westfalen zu dem neu errichteten Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (Landesprüfungsamt I NRW) zusammengefasst. Das Landesprüfungsamt I gliedert sich in eine Zentrale mit Sitz in Essen und in 11 Geschäftsstellen an den jeweiligen Hochschulen.

Das Landesprüfungsamt, Geschäftsstelle Bielefeld, ist zuständig für die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter, die an der Bielefelder Universität, an der Kirchlichen Hochschule Bethel sowie an der Staatlichen Hochschule für Musik in Detmold erworben werden.

Es berät die Studierenden in allen Fragen zum Lehramtsstudiengang, nimmt Anrechnungen von Studien- und Prüfungsleistungen für ein Lehramtszeugnis vor und erteilt das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen.

Die weiteren Aufgaben ergeben sich durch den Studiengang, in dem sich die Studierenden mit dem Ziel der Ersten Staatsprüfung befinden.

  • Im Rahmen der Ausbildung gemäß Lehramtsprüfungsordnung von 1994 ist das Landesprüfungsamt, GS Bielefeld, nach ordnungsgemäß durchgeführtem Studium für alle Prüfungen zuständig, die für die Ergebnisfeststellung der Ersten Staatsprüfung erforderlich sind (Zulassung der Studierenden, Organisation und Durchführung der Prüfungen). Das Recht auf Prüfungen nach dieser Regelung ist bis zum Jahr 2012 garantiert, der letzte Meldetermin zur Ersten Staatsprüfung ist der 31. Oktober 2012.
  • Im Rahmen des seit dem WS 2002/2003 aufgenommenen Bachelor-Master-Modellversuchs finden die Prüfungen studienbegleitend in der Zuständigkeit der Fakultäten statt. Zur Gewährleistung der staatlichen Verantwortung für die inhaltlichen Anforderungen der Lehrerausbildung wirkt das Landesprüfungsamt I, GS Bielefeld, bei der Entwicklung der fächerspezifischen Bestimmungen und der Prüfungsordnungen für die Bachelor- und Master-Studiengänge beratend mit. In Kooperation mit der Universität beteiligt es sich an der Vorbereitung der Akkreditierungsanträge und an Evaluationen der Lehrerausbildung. Universität und Landesprüfungsamt, GS Bielefeld, führen gemeinsam das Beratungsverfahren für den Zugang zum Studiengang „Master of Education“ durch. Auf Antrag des oder der Studierenden prüfen das akademische und das staatliche Prüfungsamt gemeinsam, ob die erforderlichen Voraussetzungen für die Erteilung des Master- und des Lehramtszeugnisses vorliegen.

Bei Fragen zum Lehramtsstudiengang und zur Ersten Staatsprüfung (auch zu Erweiterungsprüfungen und Prüfungen zu einem weiteren Lehramt) können Sie sich gern an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesprüfungsamtes, GS Bielefeld, Gebäudeteil N 4, wenden.

Personal / Zuständigkeiten Telefon Raum Email

Leiter der
Geschäftsstelle:

Regierungsschuldirektor
Hans-Peter Rosenthal

Zuständigkeiten:
Beratung in Grundsatzfragen, Anrechnungen,
Anerkennungen,
Außenkontakte

5145

N 4 –105

Hans-Peter.Rosenthal
@pa.nrw.de

Mitarbeiter/innen:

Reg.-Ang. Susanne Klei,

Zuständigkeiten:
Zentraler Verwaltungsdienst, Prüfungsorganisation, Assistenz der Leitung

5143

N 4 –110

Susanne.Klei@pa.nrw.de

 

Reg.-Ang. Rainer Schulz,

Zuständigkeiten:
Alle Lehrämter nach LPO 1994,
Beratungsverfahren Zugang Master of Ed.,
Prüfungsorganisation

5141

N 4 – 106

Rainer.Schulz@pa.nrw.de

 

Reg.-Ang. Regina Rinke,

Zuständigkeiten:
Alle Lehrämter nach LPO 1994,
Lehramtszeugnisse nach LPO 2003,
Erweiterungsprüfungen LPO 2003 (Ba-Ma)

5139

N 4 - 100

Regina.Rinke@pa.nrw.de

 

StD Ludger Kleyböcker

Zuständigkeiten:
Beratung für berufsbildende Lehrämter, Anerkennung (Kunst)

5144

N 4 - 107

Ludger.Kleyboecker
@pa.nrw.de

Sprechzeiten

dienstags und donnerstags: 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr;
mittwochs: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr sowie nach Vereinbarung
Beachten Sie bitte, dass während der Beratung von Studierenden in den Sprechzeiten keine telefonischen Auskünfte gegeben werden können.

Aushänge

Bitte beachten Sie die Aushänge des Landesprüfungsamtes, GS Bielefeld, im Gebäudeteil N4, sie betreffen unter Anderem:

  • Regelungen nach LPO

  • Prüfungsberechtigungen

  • aktuelle Meldedaten für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung und die daraus folgenden Prüfungsabläufe (LPO 1994)

  • Termine für die Klausuren (schriftliche Arbeiten unter Aufsicht) und die mündlichen Prüfungen (LPO 1994)

  • Informationen zum Vorbereitungsdienst und zum Beruf der Lehrerin / des Lehrers